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IN REINSBERG
Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern
Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.
Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut → Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2023 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):
- Schweiz (→ BMEIA)
- Vereinigtes Königreich (→ BMEIA)
- Vereinigte Staaten (→ BMEIA)
- Australien (→ BMEIA)
- Israel (→ BMEIA)
- Brasilien (→ BMEIA)
- Argentinien (→ BMEIA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern
Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.
Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut → Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2023 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):
- Schweiz (→ BMEIA)
- Vereinigtes Königreich (→ BMEIA)
- Vereinigte Staaten (→ BMEIA)
- Australien (→ BMEIA)
- Israel (→ BMEIA)
- Brasilien (→ BMEIA)
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