BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Ziele der Therapie

Eine Suchttherapie hat unterschiedliche Ziele, die unmittelbar mit dem Suchtstadium der Patientin/des Patienten zusammenhängen. Neben dem Ziel der Abstinenz gibt es bereits suchtbegleitende Maßnahmen, die das Überleben sichern und mögliche weitere Schädigungen minimieren sollen.

Die Suchttherapie muss auch auf mehreren Ebenen ansetzen: einerseits auf der körperlichen, um den Gesundheitszustand zu stabilisieren und zu verbessern; andererseits auf der psychischen, um soziales Verhalten zu erlernen und konstruktive Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Da Sucht häufig die Folge einer anderen Erkrankung oder Problematik ist (sekundäre Sucht), sollte in diesen Fällen auf die Behandlung der Grundproblematik nicht vergessen werden.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Ziele der Therapie

Eine Suchttherapie hat unterschiedliche Ziele, die unmittelbar mit dem Suchtstadium der Patientin/des Patienten zusammenhängen. Neben dem Ziel der Abstinenz gibt es bereits suchtbegleitende Maßnahmen, die das Überleben sichern und mögliche weitere Schädigungen minimieren sollen.

Die Suchttherapie muss auch auf mehreren Ebenen ansetzen: einerseits auf der körperlichen, um den Gesundheitszustand zu stabilisieren und zu verbessern; andererseits auf der psychischen, um soziales Verhalten zu erlernen und konstruktive Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Da Sucht häufig die Folge einer anderen Erkrankung oder Problematik ist (sekundäre Sucht), sollte in diesen Fällen auf die Behandlung der Grundproblematik nicht vergessen werden.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz