BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Begriffe mit A
Ausbildungsverhältnis
Bei Ausbildungsverhältnissen steht der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund und nicht, wie bei Arbeitsverhältnissen, die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Für ein Ausbildungsverhältnis sind insbesondere folgende Merkmale relevant:
- Für den Ausbildungszweck muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen
- Die von der Auszubildenden/dem Auszubildenden zu verrichtenden Tätigkeiten müssen dem Zweck der Ausbildung entsprechen
- Hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht relativ große Freiheit der Auszubildenden/des Auszubildenden
- Die Mitarbeit der Auszubildenden/des Auszubildenden ist für den Fortgang des betrieblichen Arbeitsprozesses nicht notwendig
Ausbildungsverhältnisse unterliegen Lern- und Ausbildungszweck. Es bestehen daher u.a. keine gesetzlichen Ansprüche auf Urlaub (→ USP), Entgelt oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit (→ USP). Allerdings steht es der ausbildenden Person und der im Ausbildungsverhältnis stehenden Person frei, individuelle Vereinbarungen (z.B. über Zahlung eines Entgelts) miteinander zu treffen.
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Ausbildungsverhältnis
Bei Ausbildungsverhältnissen steht der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund und nicht, wie bei Arbeitsverhältnissen, die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Für ein Ausbildungsverhältnis sind insbesondere folgende Merkmale relevant:
- Für den Ausbildungszweck muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen
- Die von der Auszubildenden/dem Auszubildenden zu verrichtenden Tätigkeiten müssen dem Zweck der Ausbildung entsprechen
- Hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht relativ große Freiheit der Auszubildenden/des Auszubildenden
- Die Mitarbeit der Auszubildenden/des Auszubildenden ist für den Fortgang des betrieblichen Arbeitsprozesses nicht notwendig
Ausbildungsverhältnisse unterliegen Lern- und Ausbildungszweck. Es bestehen daher u.a. keine gesetzlichen Ansprüche auf Urlaub (→ USP), Entgelt oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit (→ USP). Allerdings steht es der ausbildenden Person und der im Ausbildungsverhältnis stehenden Person frei, individuelle Vereinbarungen (z.B. über Zahlung eines Entgelts) miteinander zu treffen.