BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Übertritt in eine weiterführende Schule
Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends).
Der Übertritt von der Volksschule in eine weiterführende Schule (Mittelschule, AHS-Unterstufe) erfordert den erfolgreichen Abschluss der 4. Schulstufe. Zudem muss das betroffene Kind bei der weiterführenden Schule angemeldet werden ("Antrag auf Aufnahme"). Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schule eingelangt sein. Zugleich mit dem Antrag sind die aktuelle Schulnachricht (Original und Kopie) vorzulegen, sowie alle weiteren für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen zu übermitteln.
Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Aufnahme erhalten Erziehungsberechtigte von der aufnehmenden Schule sowie der zuständigen Bildungsdirektion.
Rechtsgrundlagen
Übertritt in eine weiterführende Schule
Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends).
Der Übertritt von der Volksschule in eine weiterführende Schule (Mittelschule, AHS-Unterstufe) erfordert den erfolgreichen Abschluss der 4. Schulstufe. Zudem muss das betroffene Kind bei der weiterführenden Schule angemeldet werden ("Antrag auf Aufnahme"). Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schule eingelangt sein. Zugleich mit dem Antrag sind die aktuelle Schulnachricht (Original und Kopie) vorzulegen, sowie alle weiteren für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen zu übermitteln.
Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Aufnahme erhalten Erziehungsberechtigte von der aufnehmenden Schule sowie der zuständigen Bildungsdirektion.