BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Begriffe mit A

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Wenn ein Verwaltungsorgan in Vollziehung der verwaltungsrechtlichen Gesetze einen individuellen Befehl ausspricht oder gegen eine Person individuell Zwang ausübt, so handelt es sich um einen sogenannten Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ).

Diese Maßnahme ist relativ verfahrensfrei, es wird kein Bescheid erlassen.

Gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt steht das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde offen.

Beispiel:
  • Abnahme des Autokennzeichens
  • Auflösung einer Demonstration
  • Betriebsanlagenstilllegung
  • Wegweisung

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begriffe mit A

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    Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

    Wenn ein Verwaltungsorgan in Vollziehung der verwaltungsrechtlichen Gesetze einen individuellen Befehl ausspricht oder gegen eine Person individuell Zwang ausübt, so handelt es sich um einen sogenannten Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ).

    Diese Maßnahme ist relativ verfahrensfrei, es wird kein Bescheid erlassen.

    Gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt steht das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde offen.

    Beispiel:
    • Abnahme des Autokennzeichens
    • Auflösung einer Demonstration
    • Betriebsanlagenstilllegung
    • Wegweisung

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