BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
Banken und Kreditinstitute geben dem Abhandlungsgericht und der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär jederzeit Auskunft über Anfragen sowohl bezüglich "legitimierter Werte", also solche, die auf den Namen der Verstorbenen/des Verstorbenen lauteten (z.B. Giro- oder Pensionskonten, auf Namen lautende Wertpapierdepots, auf Namen lautende Sparbücher, Bausparverträge), als auch bezüglich auf die Verstorbene/den Verstorbenen "identifizierte Werte" (z.B. Überbringersparbücher mit Losungswort, sofern die Verstorbene/der Verstorbener als identifizierte Person aufscheint).
Die Banken sind sohin verpflichtet, der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär vollumfänglich über sämtliche legitimierten und identifizierten Vermögenswerte Auskunft zu erteilen, unabhängig, ob diese als nachlasszugehörig bestätigt wurden oder nicht.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
Banken und Kreditinstitute geben dem Abhandlungsgericht und der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär jederzeit Auskunft über Anfragen sowohl bezüglich "legitimierter Werte", also solche, die auf den Namen der Verstorbenen/des Verstorbenen lauteten (z.B. Giro- oder Pensionskonten, auf Namen lautende Wertpapierdepots, auf Namen lautende Sparbücher, Bausparverträge), als auch bezüglich auf die Verstorbene/den Verstorbenen "identifizierte Werte" (z.B. Überbringersparbücher mit Losungswort, sofern die Verstorbene/der Verstorbener als identifizierte Person aufscheint).
Die Banken sind sohin verpflichtet, der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär vollumfänglich über sämtliche legitimierten und identifizierten Vermögenswerte Auskunft zu erteilen, unabhängig, ob diese als nachlasszugehörig bestätigt wurden oder nicht.
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