BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.

Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.

Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus


Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.

Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.

Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.

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