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Änderungsdatum: 17.04.2014
Senioren: Seniorenförderung
[Land NÖ / Gesellschaft & Soziales]
Gemäß § 4 des Seniorengesetzes kann juristischen Personen, die ihre Tätigkeit auf das Land Niederösterreich erstrecken eine Förderung gewährt werden, wenn die von ihnen durchgeführten Vorhaben im Interesse der NÖ Senioren stehen. Gleiches gilt sinngemäß für anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. mehr...
 
demnächst in Reinsberg