Änderungsdatum: 17.04.2014
Kinderbetreuung: Tagesmütter/-väter Förderung
[Land NÖ / Gesellschaft & Soziales]
Berufstätige Eltern, die ihr Kind von einer Tagesmutter/-vater, in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung oder in einem NÖ Hort betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
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