Änderungsdatum: 17.04.2014
Kinderbetreuung: Kindergartenpersonal Förderung
[Land NÖ / Gesellschaft & Soziales]
Der Kindergartenerhalter (Gemeinde) erhält mit der Bewilligung der Inbetriebnahme für die Dauer des Bestandes des Kindergartens finanzielle Unterstützungen für das erforderliche Kindergartenpersonal (gemäß § 14 Abs. 4 des NÖ Kindergartengesetzes 2006).
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